AGB

§ 1 Geltungsbereich
1.Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) für alle Lieferungen und Leistungen der Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH, Hauptstraße 6, 91074 Herzogenaurach (nachfolgend auch „Zeitschel IT“, „wir“ bzw. „uns“ genannt). Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nicht gelten sollen, wenn die andere Vertragspartei (nachfolgend „Kunde“ genannt) Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, ist dies bei der betreffenden Regelung explizit geregelt.

2.Diese AGB gelten ohne nochmalige gesonderte Vereinbarung auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, und zwar auch dann, wenn wir den Kunden im Einzelfall nicht erneut auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen haben sollten.

3.Ein Vertragsschluss durch uns erfolgt nur zu diesen AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass wir diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1.Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten; sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform oder stillschweigend durch die Ausführung des Auftrags zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder diesen AGB. Unsere vor Vertragsschluss abgegebenen mündlichen Erklärungen sind rechtlich unverbindlich.

2.Ergänzungen und/oder Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.

3.Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass unser Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Teilleistungen abzurechnen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1.Soweit nicht anders vereinbart, gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Leistungen für bereitgestellte Dienste und Hotline-Support werden je nach Vereinbarung pauschal oder nach Zeit abgerechnet.

2.Unsere Preise verstehen sich stets netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen nicht enthalten sind Kosten für Versand und ggf. Versicherung. Gesondert zu vergüten sind ferner Kosten für Software, Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.

3.Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Monatliche Vergütungspauschalen sind jeweils zum 5. Werktag eines Monats im Voraus fällig; beginnt unsere Leistung während eines Monats, wird die Vergütung für diesen Monat zeitanteilig geschuldet.

4.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Sämtliche Zahlungen haben durch kostenfreie Überweisung auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu erfolgen. Der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

5.Sofern wir mit dem Kunden die Zahlung eines Vorschusses bzw. eine Anzahlung vereinbart haben, sind wir erst dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn die Anzahlung unserem Konto vollständig gutgeschrieben wurde. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht fristgemäß und/oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Versand und Verpackung
1.Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere Mitarbeiter erfolgt.

2.Alle Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3.Auf Wunsch des Kunden versichern wir Lieferungen im Namen und auf Rechnung bzw. Kosten des Kunden.

4.Mangels entgegenstehender Weisung des Kunden sind wir berechtigt, die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

§ 5 Liefertermine und Lieferfrist, Annahmeverzug des Kunden
1.Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schrift- oder Textform.

2.Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten, insbesondere diese uns trotz Vorliegens einer Bestellung nicht vertragskonform und rechtzeitig beliefern können. Wir haften nicht für unsere rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten. Lieferverzögerungen und -hindernisse aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie gelten als Fälle höherer Gewalt.

3.Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht oder er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt. Soweit sich der Kunde nicht innerhalb der Frist in Text- oder Schriftform erklärt, gilt sein Schweigen als Verzicht auf die Erfüllung der Lieferverpflichtung; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir ihn bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, sind Schadenersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen.

4.Teillieferungen sind in einem dem Kunden zumutbarem Umfang zulässig. Sie sind insbesondere dann zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar und die Lieferung der restlichen Hardware bzw. Artikel sichergestellt ist.

5.Nimmt der Kunde die Hardware nicht ab, sind wir berechtigt, wahlweise auf der Abnahme zu bestehen oder 10% des Preises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Ferner sind wir für die Dauer des Annahmeverzugs berechtigt, die Hardware auf Gefahr des Kunden bei uns, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern und als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 25,00 € zu verlangen; bei Anfall höherer Lagerkosten können wir den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern. Der pauschale Lagerkosten-Ersatz mindert sich in dem Maße, in dem der Kunde nachweist, dass uns keine Aufwendungen bzw. kein Schaden entstanden sind.

§ 6 Umtausch bzw. Rücknahme
1.Ein Umtausch bzw. eine Rücknahme der gelieferten Hardware erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf unserer schriftlichen Bestätigung und wird dem Kunden grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle einer von uns veranlassten Abholung der Hardware zur Überprüfung des Rücknahmegesuches.

2.Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.

3.Aus lizenzrechtlichen Gründen ist ein Umtausch oder eine Rücknahme von Software ausgeschlossen. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten durchführen.

§ 7 Lieferung von Software
Bei der Lieferung von Software gelten ergänzend die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.

§ 8 Bereitgestellte Dienste
1.Wir übernehmen keine Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Betriebsergebnis oder eine bestimmte Verfügbarkeit bereitgestellter Dienste (z. B. Cloud-Speicher, Exchange-Server bzw. -Postfächer, Website-Hosting, enginsight-Wartung etc.).

2.Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der bekannten Richtlinien des Herstellers. Sofern wir mit dem Kunden eine bestimmte Ausführungsart der Leistungen, insbesondere durch Bezugnahme auf technische Richtlinien (z.B. DIN, EN, VDI, VDMA u.Ä.), vereinbaren, bestimmen diese Leistungsbeschreibungen im Verhältnis von uns zum Kunden insoweit die anerkannten Regeln der Technik. Dementsprechend sind wir nicht verpflichtet, den Kunden über Abweichungen der Vereinbarungen von den anerkannten Regeln der Technik hinzuweisen.

3.Die Leistungen zur Wartung und Pflege bereitgestellter Dienste, insbesondere das Aufspielen von Updates und Patches werden von uns in eigener Verantwortung durchgeführt. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können wir bestimmen, wann und auf welche Weise die Wartung und Pflege durchgeführt wird. Auf die betrieblichen Belange des Kunden nehmen wir nach Möglichkeit Rücksicht.

4.Gemeldete Störungen an bereitgestellten Diensten werden wir im Rahmen des uns Zumutbaren unter Berücksichtigung unserer freien Ressourcen und unserer betrieblichen Belange und Abläufe innerhalb angemessener Frist beseitigen. Ziel ist die Wiederherstellung des vereinbarten Zustands des Dienstes. Wir übernehmen jedoch keine Garantie zur Beseitigung von Störungen.

5.Zur Begrenzung von Nachteilen hat der Kunde, eine Planung für den Fall vorzuhalten, dass bereitgestellte Dienste nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden können (Business Continuity Planning).

§ 9 Hotline-Support
1.Sofern vereinbart, unterstützen wir den Kunden telefonisch oder auf anderen Fernkommunikationswegen hinsichtlich unserer Leistungen und der Anwendung unserer Dienste sowie bei deren Störungen.

2.Die entsprechende Hotline steht dem Kunden zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung. Während dieser Zeit werden wir auch vom Kunden per E-Mail eingehende Störungsmeldungen und Anfragen unverzüglich beantworten. Die Erbringung von Leistungen der Störungsbehandlung außerhalb dieser Zeiten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3.Störungen hat der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Symptome zu schildern. Jede Meldung hat unverzüglich nach Entdeckung der Störung zu erfolgen.

§ 10 Remote-Zugriff / Monitoring
1.Sofern dies für die Erbringung unserer Dienste erforderlich und ausreichend ist, hat uns der Kunde den telekommunikativen Fernzugriff auf seine Endgeräte und die bereitgestellten Dienste zu gewähren (nachfolgend „Remote-Zugriff“ genannt). Der Remote-Zugriff kann neben dem Monitoring auch zur Beseitigung von Störungen verwendet werden. Die für den Remote-Zugriff erforderliche Internetverbindung ist nicht Teil unserer Leistungen und vom Kunden bereitzustellen.

2.Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit des Remote-Zugriffs bei Beauftragung und Durchführung unserer Leistungen ist der Kunde verantwortlich. Soweit zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, schließen die Parteien miteinander einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 11 Zusätzliche Vereinbarungen für die enginsight-Wartung
1.Beauftragt der Kunde uns mit der Wartung eines Endgeräts mittels der Software „enginsight“, erbringen wir für den Kunden insbesondere folgende Leistungen:
•Performance-Überwachung des Endgeräts (CPU, RAM, Festplatte);
•Scannen der Festplatte auf Sicherheitslücken, nicht erfasste Programme und widerrechtlich installierte Software;
•Überwachung des Autostarts sowie der laufenden Dienste und Prozesse;
•Erfassung von Systemevents und Updates;
•Scannen des Netzwerkverkehrs und Blockieren von Anomalien;
•Behebung von Fehlern und fehlenden Sicherheitseinstellungen (sofern durch Fernzugriff möglich).

2.Die Erbringung dieser Leistungen setzt voraus, dass wir die enginsight-Software auf das Endgerät des Kunden aufspielen und über eine Internetverbindung auf das Endgerät des Kunden zugreifen können. Die Internetverbindung ist nicht Teil unserer Leistungen und vom Kunden bereitzustellen.

3.Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der enginsight-Wartung Systemressourcen des Endgeräts des Kunden in Anspruch nehmen.

4.Die monatliche Vergütung für die enginsight-Wartung beträgt pro Endgerät des Kunden 7,00 € brutto inkl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, die Vergütung für die Inanspruchnahme des Hotline-Supports 1,50 € brutto pro Minute inkl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 12 Leistungserbringung und Leistungsverzögerungen
1.Termine zur Leistungserbringung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schrift- oder Textform.

2.Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie gelten als Fälle höherer Gewalt.

§ 13 Gewährleistung, Haftung und Verjährung
1.Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile.

2.Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an der Hardware oder Eingriffe an bereitgestellten Diensten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.

3.Der Kunde ist verpflichtet, die empfangene Hardware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Hardware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4.Bei begründeten Mängelrügen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) zu bestimmen. Insofern sind wir auch zur etwaigen Lieferung eines höherwertigeren Produkts berechtigt.

5.Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung und/oder Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

6.Sofern wir Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aus Kulanz akzeptieren, hat der Kunde uns gegenüber keine Mängelrechte. In diesem Falle leiten wir die reparaturbedürfte Hardware lediglich für den Kunden an unseren Lieferanten oder den Hersteller weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell noch bestehenden Herstellergarantie zu ermöglichen.

7.Bei Reparaturen haften wir nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass wir deren Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde durch eine eigene vorherige Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten mit einem vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können.

8.Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schadens beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfange zu Gunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

9.Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Backup-Routine eingerichtet ist und eine Datensicherung vor Beginn von Störungsbeseitigungen erfolgt. Wir haften nicht für Datenverlust im Rahmen von Wartungs- und Pflegearbeiten sowie von Störungsbeseitigungen.

10.Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist; in diesem Fall verjähren die Gewährleistungsansprüche bei neuen Sachen in 24 Monaten ab Lieferung und bei gebrauchten Sachen in 12 Monaten ab Lieferung.

11. Alle pfSense/Netgate Produkte haben eine Herstellergarantie, die in der Länge vom Hersteller abhängig ist. Die Herstellergarantie kann, falls gültig, über Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH oder direkt mit dem Hersteller vorgenommen werden.

12. Bei Garantie-Abwicklungen ist der Kunde für die Versandkosten zu der Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH und die Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH für die Versandkosten zurück zum Kunden verantwortlich. Die Garantie-Abwicklung kann zwischen 10 und 30 Tage in Anspruch nehmen. Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH ist nicht verpflichtet in der Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Sie können Ihre defekte Ware, nach Rücksprache mit support@zeitschel.net, in der Originalverpackung per Post zur Reparatur an uns schicken.

§ 14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware und installierte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung der Hardware und/oder Software ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

§ 15 Zurückbehaltung, Leistungsverweigerung und Aufrechnung sowie Abtretung
1.Ein Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverweigerungsrecht und/oder Aufrechnungsrecht des Kunden gegenüber unseren fälligen Ansprüchen besteht nur, soweit die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unser bloßes Schweigen auf die Geltendmachung solcher Gegenansprüche durch den Kunden gilt nicht als deren Anerkenntnis.

2.Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit seinem Vertragsverhältnis mit uns an Dritte abzutreten.

§ 16 Geheimhaltung
1.Wir und der Kunde verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragsteils Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.

2.Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden bestehen.

§ 17 Datenschutz und datenschutzrechtliche Hinweise
1.Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist die Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH, Hauptstraße 13, 91074 Herzogenaurach, E-Mail: info@zeitschel.net

2.Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden nur zum Zwecke der Erfüllung des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Vertrages und zur Verfolgung unserer berechtigten Interessen. Rechtsgrundlagen hierfür sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und f DSGVO.

3.Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sind für den Abschluss und die Erfüllung des zwischen dem Kunden und uns bestehenden Vertrages erforderlich.

4.Wir werden die personenbezogenen Daten des Kunden nur dann an Dritte übermitteln bzw. weitergeben, wenn es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gekaufte Hardware an den Kunden geliefert werden soll. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO.

5.Wir werden die personenbezogenen Daten des Kunden nach Ablauf der gesetzlichen/steuerlichen Aufbewahrungspflichten löschen.

6.Uns gegenüber hat der Kunde bezüglich seiner personenbezogenen Daten folgende Rechte: Recht auf Auskunft; Recht auf Berichtigung oder Löschung; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung; Recht auf Datenübertragbarkeit. Die Einzelheiten ergeben sich aus Art. 15 ff. DSGVO.

7.Der Kunde hat das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die Einzelheiten ergeben sich aus Art. 77 Abs. 1 DSGVO.

§ 18 Sonstiges
1.Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und fremde Dritte auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen sowie von unserer Website aus auf die Website des Kunden zu verlinken. Wir sind bis auf Widerruf auch ermächtigt, das Logo, den Schriftzug oder sonstige Warenzeichen des Kunden als Referenz und zu Werbezwecken zu nutzen, insbesondere diese im Rahmen der eigenen Website abzubilden.

2.Soweit wir den Kunden zur Abgabe von Erklärungen, wie z. B. einer Genehmigung, auffordert und dafür eine angemessene Frist setzen, gilt die Erklärung bei Schweigen des Kunden mit Fristablauf als erteilt; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung dieses Verhaltens besonders hingewiesen haben. Der Zugang der Aufforderung beim Kunden gilt mit dem zweiten auf die Absendung folgenden Werktag als erfolgt; dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

3.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Herzogenaurach.

4.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, soll davon die Rechtsgültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine im wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gleichstehende Regelung getroffen werden. Ist dies nicht möglich, soll diejenige gesetzliche Regelung gelten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeitschel IT-Dienstleistungen GmbH
Stand: Juli 2023